Mit Wirkung zum 01.01.2020 ist zum Elternunterhalt eine wesentliche Änderung eingetreten. Das Gesetz zur Entlastung unterhaltsverpflichteter Angehöriger in der Sozialhilfe und in der Eingliederungshilfe (Angehörigen-Entlastungsgesetzt) vom 10.12.2019 ist in Kraft getreten.