Rechtsanwältin Beate Laibner ist seit Juni 1993 als Rechtsanwältin in Bochum zugelassen.
Neben der kontinuierlichen Arbeit auf dem Gebiet des Zivilrechts hat sie in den letzten Jahren ihr
Tätigkeits- und Interessensgebiet um den Bereich der Bußgeld- und Strafverfahren erweitert.
Daneben erfolgte eine Spezialisierung auf dem Gebiet des Arbeitsrechts.
Sie wurde im März 2007 durch die Rechtsanwaltskammer in Hamm zur
Fachanwältin für Arbeitsrecht ernannt.
Mitgliedschaften:
- Mitglied des Bochumer Anwalt- und Notarvereins
- Mitglied des Deutschen Anwaltvereins
- Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein e.V.
Fortbildungen:
Fortbildungsbescheinigung des DAV (PDF, 600 kb)